Kollaborierende Roboter ermöglichen Arbeitssicherheit in zweierlei Hinsicht: Zum einen arbeiten sie nach erfolgreicher Risikobeurteilung sicher mit ihren menschlichen Kollegen zusammen. Zum anderen übernehmen sie ergonomisch ungünstige oder gar gefährliche Aufgaben – und schützen so die Gesundheit der Mitarbeiter.

Hier geht‘s im Rahmen unserer Blog-Reihe „Safety“ um die Frage, wie Arbeitssicherheit mit kollaborierenden Robotern möglich ist. Weitere Beiträge befassen sich mit den wichtigsten Normen , der Risikobeurteilung und dem besonderen Potenzial des Kollaborationsraums bei MRK-Applikationen.
Mit dem Einzug der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung, auch Corporate Social Responsibility (CSR) genannt, hat der Aspekt der Gesundheit nicht nur im privaten, sondern auch im beruflichen Kontext an Relevanz gewonnen. So hat sich das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) in den letzten Jahren als feste Instanz etabliert. Es umfasst die Gestaltung und Planung betrieblicher Strukturen und Prozesse, um sowohl die Organisation als auch das Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten.
So lässt sich in Unternehmen die Entwicklung hin zu einer umfassenden Prävention statt einer reinen technischen Verhinderung von Unfällen erkennen. Denn – und dieser Trend ist ebenfalls deutschlandweit wahrzunehmen – der Mitarbeiter rückt inzwischen nicht auch zuletzt als Konsequenz des Fachkräftemangels wieder in den Mittelpunkt. Das ist nicht nur aus Gründen der Mitmenschlichkeit geboten, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht der einzig vernünftige Schritt: Arbeitsunfälle und berufsbedingte Krankheiten kosten Unternehmen Geld.
Grundlage des BGM ist die gesetzliche Verpflichtung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt überdies Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Es gilt für alle Unternehmen und Institutionen in Deutschland. Auch für Büromitarbeiter müssen bestimmte Vorkehrungen getroffen werden, um sie vor Gesundheitsschäden zu schützen.
Für Unternehmen, in denen Mitarbeiter körperlich schwere Arbeiten verrichten und Maschinen jeglicher Art verwenden, ist das Thema Arbeitssicherheit dabei besonders wichtig. Auch für Roboteranwendungen ist es verpflichtend, diverse Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die Mitarbeiter vor Verletzungen zu schützen.
Im Bereich der kollaborativen Robotik umfasst das Thema Arbeitssicherheit zwei verschiedene Perspektiven:
Cobots ermöglichen die gefahrlose Zusammenarbeit von Mensch und Maschine, ohne dass beide durch Sicherheitszäune voneinander getrennt werden müssten, wie es bei klassischen Industrierobotern der Fall ist. Aufgrund des direkten Kontakts des menschlichen Mitarbeiters mit dem Roboter gilt es jedoch, ein sicheres Arbeitsumfeld für die Mensch-Roboter-Kollaboration (MRK) zu schaffen. Als Grundlage dienen hier Normen aus den jeweils anzuwendenden Bereichen.
Worauf muss geachtet werden?

Nur in einer sicheren Umgebung können Cobots und Menschen problemlos neben- und miteinander operieren. Doch wie tragen sie selbst zur Arbeitssicherheit bei?

Die Arbeitssicherheit in deutschen Unternehmen hat oberste Priorität. Kollaborierende Roboter unterstützen dabei Mitarbeiter insbesondere in Industrie und produzierendem Gewerbe auf ideale Weise. Zugleich ermöglichen sie, Produktionsprozesse und Produktqualität zu optimieren, und bieten für Unternehmen jeder Größe eine geeignete Automatisierungslösung.
